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Weiße Haustür mit Halbbogen in Holzoptik
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  2. Förderung

Staatliche Förderung

Förderung für die Haustür:
bis zu 15 % Zuschuss

Fenster, Türen, Dämmung und Sonnenschutz werden vom Staat gefördert. Bei der Haustür-Förderung zeigen wir Ihnen, wie viel Sie bekommen – und übernehmen den Papierkram.

Was gefördert wird.

Der Bund fördert energetische Sanierungen über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Für Maßnahmen an der Gebäudehülle gibt es 15 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss – Geld, das Sie nicht zurückzahlen müssen.

  • Haus- und Nebeneingangstüren
  • Neue Fenster und Dachflächenfenster
  • Sommerlicher Wärmeschutz: Rollläden, Raffstore, Jalousien, Markisen
  • Dämmung von Dach, Fassade, oberster Geschossdecke und Kellerdecke
  • Auch Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte

Voraussetzung ist unter anderem, dass das Gebäude mindestens fünf Jahre alt ist und die Bauteile bestimmte technische Werte erreichen. Das prüfen wir für Sie.

Hellgraue Haustür mit Glasstreifen unter einem Vordach
Von uns eingebaut

So einfach
läuft es ab.

  1. Angebot einholenFragen Sie uns an, Sie erhalten ein Angebot für Ihre Tür oder Ihre Fenster.
  2. Förderung berechnenDer Fördermittelcheck zeigt schwarz auf weiß, mit welchem Zuschuss Sie rechnen können.
  3. Vertrag und AntragErst der Vertrag mit Förder-Bedingung, dann reicht FörderHeld beim BAFA ein, werktags innerhalb von 24 Stunden. Ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden sein.
  4. Zusage, Einbau, ZuschussNach der Zusage bauen wir ein. FörderHeld begleitet bis zur Auszahlung, das Geld geht direkt auf Ihr Konto.

Schnell überschlagen

Was wird erneuert?
Ist das Gebäude mindestens fünf Jahre alt?
Zuschuss, 15 %750 €
Ihr Anteil4.250 €
Honorar FörderHeldab 149 €, nur bei Zusage
Genaue Summe berechnen

Wichtig: Vor dem Antrag schließen wir mit Ihnen einen Vertrag, der nur gilt, wenn die Förderung zugesagt wird. Angezahlt und eingebaut wird erst danach.

Unverbindlicher Überschlag nach der BEG-Richtlinie vom 17.08.2026. Maßgeblich ist der Zuwendungsbescheid des BAFA; es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Ihre Fördersumme
überschlagen.

Keine ungefähren Prozentangaben, sondern eine konkrete Summe in Euro – inklusive aller Kosten und der tatsächlichen Ersparnis. Das Ergebnis bekommen Sie direkt als PDF zum Ausdrucken oder Weiterleiten.

Fördermittelcheck · Haustüren Stemmler · Beispielrechnung

Sanierungskosten, brutto25.000 €
Förderung 15 %− 3.750 €
Kosten Förderservice+ 499 €
Ihr Vorteil3.251 €

Unverbindliche Beispielrechnung. Maßgeblich ist der Zuwendungsbescheid des BAFA.

Unser Partner
für die Förderung.

Für die Abwicklung arbeiten wir mit FörderHeld zusammen, einem bundesweit tätigen Förderservice für energetische Sanierungen. Über 1.000 Handwerksbetriebe und mehr als 10.000 Bauherren nutzen den Service bereits. Sie haben dort einen festen Ansprechpartner – vom Antrag bis zur Auszahlung.

Angaben von FörderHeld (Webseiten-Baukasten, Stand 10.09.2026)

Marc Stemmler mit einem Türblatt am Transporter

Häufige Fragen.

Die wichtigsten Antworten rund um den Zuschuss. Alles Weitere klären wir gern am Telefon.

Was kostet mich die Förderabwicklung?

Das Honorar richtet sich nach Ihrer Auftragssumme und beginnt bei 149 €. Fällig wird es erst, wenn die Förderzusage vorliegt. Liegt keine Zusage vor, zahlen Sie nichts.

Muss ich Eigentümer sein?

Nein. Auch Mieter können den Antrag stellen, wenn der Eigentümer einverstanden ist.

Wie lange dauert das?

Die Einreichung beim BAFA erfolgt innerhalb von 24 Stunden werktags. Der Zuwendungsbescheid kommt in der Regel nach drei bis vier Wochen – danach darf gebaut werden. Für die Umsetzung haben Sie anschließend 36 Monate Zeit.

Kann ich sofort loslegen?

Nein. Vor dem Antrag schließen wir mit Ihnen einen Vertrag, der nur gilt, wenn die Förderung zugesagt wird. Angezahlt und eingebaut wird erst danach. Für den Antrag muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden sein, das verlangt das BAFA.

Brauche ich einen Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Für die 15 % Grundförderung nicht. Der iSFP bringt seit dem 21. Juli 2026 nur noch bei Investitionen über 30.000 € einen Vorteil – und auch nur für den Anteil darüber. Bei typischen Fenster- und Türmaßnahmen lohnt er sich deshalb meist nicht.

Was ist mit meinem Mehrfamilienhaus?

Auch das ist förderfähig, mit gestaffelten Höchstgrenzen je Wohneinheit. Sprechen Sie uns an, wir klären das für Sie.

Angaben zur Förderung nach der Richtlinie BEG EM vom 17.08.2026, geprüft am 18.10.2026. Maßgeblich ist immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Fassung der Förderrichtlinie. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Diese Seite ersetzt keine Energieberatung.

Ihr nächster Schritt

Ihre geförderte Haustür –
einfach angefragt.

Vier kurze Schritte genügen – für jedes Budget. Marc Stemmler meldet sich persönlich, klärt die Details und schickt Ihnen Ihr Angebot. Kostenlos und unverbindlich.