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Ratgeber · Förderung

Förderung Haustür 2026:
15 % Zuschuss beantragen

Bei der Haustür-Förderung 2026 gibt es für Haus- und Nebeneingangstüren über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 15 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Wichtig ist die Reihenfolge: Beim Antrag muss schon ein Vertrag über die Tür vorliegen, der nur gilt, wenn die Förderung zugesagt wird; angezahlt und eingebaut wird erst nach der Zusage. Den Antrag begleitet ein Energieeffizienz-Experte, und das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein.

Stand: Oktober 2026 · Marc Stemmler, Schreinermeister

Der Haken an der Förderung: Wer die Reihenfolge falsch macht, geht leer aus. Hier steht, was in welcher Reihenfolge zu tun ist.

Was wird gefördert?

Der Bund fördert energetische Sanierungen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle gibt es 15 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss. Dazu zählen:

  • Haus- und Nebeneingangstüren
  • neue Fenster und Dachflächenfenster
  • sommerlicher Wärmeschutz wie Rollläden, Raffstore, Jalousien und Markisen
  • Dämmung von Dach, Fassade, oberster Geschossdecke und Kellerdecke

Voraussetzung ist unter anderem, dass das Gebäude mindestens fünf Jahre alt ist und die eingebauten Bauteile bestimmte technische Werte erreichen. Das prüfen wir mit Ihnen.

Der Ablauf in fünf Schritten

  1. Angebot einholen. Sie fragen bei uns an und bekommen ein Angebot für Ihre Tür. Der Fördermittelcheck zeigt Ihnen schwarz auf weiß, mit welchem Zuschuss Sie rechnen können, als konkrete Summe in Euro, nicht als ungefähre Prozentzahl.
  2. Vertrag mit Förder-Bedingung. Er wird vor dem Antrag geschlossen und gilt nur, wenn die Förderung zugesagt wird.
  3. Antrag stellen. Für den Antrag muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden sein, das verlangt das BAFA. Unser Partner FörderHeld reicht beim BAFA ein, werktags innerhalb von 24 Stunden.
  4. Zusage, dann Einbau. Angezahlt und eingebaut wird erst, wenn die Zusage da ist.
  5. Zuschuss erhalten. FörderHeld begleitet Sie bis zur Auszahlung und reicht den Verwendungsnachweis ein. Das Geld geht direkt auf Ihr Konto.
Hellgraue Haustür mit Glasstreifen unter einem Vordach

Der häufigste Fehler: die falsche Reihenfolge

Ein Vertrag ohne Förder-Bedingung oder ein Baubeginn vor dem Antrag kann den Zuschuss kosten. Sprechen Sie uns deshalb früh an, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.

Vor dem Antrag schließen wir mit Ihnen einen Vertrag, der nur gilt, wenn die Förderung zugesagt wird. Angezahlt und eingebaut wird erst danach.

Wie lange dauert es?

Die Einreichung beim BAFA erfolgt innerhalb von 24 Stunden, werktags. Der Zuwendungsbescheid kommt in der Regel nach drei bis vier Wochen. Danach darf gebaut werden, und für die Umsetzung haben Sie anschließend 36 Monate Zeit. Planen Sie die Tür also nicht für nächste Woche, wenn Sie die Förderung nutzen wollen.

Gilt die Förderung auch für Mieter und Mehrfamilienhäuser?

Sie müssen nicht Eigentümer sein. Auch Mieter können den Antrag stellen, wenn der Eigentümer einverstanden ist. Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte sind ebenfalls förderfähig, mit gestaffelten Höchstgrenzen je Wohneinheit. Hier klären wir die Details im Gespräch.

Brauche ich einen Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Für die 15 Prozent Grundförderung nicht. Der individuelle Sanierungsfahrplan bringt seit dem 21. Juli 2026 nur noch bei Investitionen über 30.000 Euro einen Vorteil, und auch nur für den Anteil darüber. Bei typischen Fenster- und Türmaßnahmen lohnt er sich deshalb meist nicht.

Was kostet die Abwicklung?

Das Honorar des Förderservices richtet sich nach Ihrer Auftragssumme und beginnt bei 149 Euro. Fällig wird es erst, wenn die Förderzusage vorliegt. Liegt keine Zusage vor, zahlen Sie nichts.

Angaben zur Förderung nach der Richtlinie BEG EM vom 17.08.2026, geprüft am 18.10.2026. Maßgeblich ist immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Fassung der Förderrichtlinie. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Diese Seite ersetzt keine Energieberatung.

Das sollten Sie vor dem Antrag zusammenhaben

Damit es zügig geht, helfen ein paar Angaben und Unterlagen:

  • Das Baujahr Ihres Gebäudes. Es muss mindestens fünf Jahre alt sein.
  • Den Vertrag über die neue Tür mit der Förder-Bedingung.
  • Bei Miete: das Einverständnis des Eigentümers.
  • Ihre Kontaktdaten und die Angaben zum Objekt, die der Fördermittelcheck abfragt.

Mehr brauchen Sie für den Anfang nicht. Alles andere klären wir mit Ihnen und mit FörderHeld. Das Ergebnis des Fördermittelchecks bekommen Sie als PDF zum Ausdrucken oder Weiterleiten, etwa an Ihre Bank oder den Eigentümer.

Warum sich der Aufwand lohnt

15 Prozent sind bei einer Haustür kein Pappenstiel, und Sie müssen den Weg zum Antrag nicht allein gehen. Der Fördermittelcheck sagt Ihnen vorher, mit welcher Summe Sie rechnen können, und zwar nach Abzug der Kosten für den Förderservice. Wenn sich die Förderung bei Ihnen nicht lohnt, erfahren Sie es ehrlich, bevor Sie etwas unterschreiben.

Häufige Fragen

Muss vor dem Antrag schon ein Vertrag stehen?

Ja, mit der Bedingung, dass er nur bei Förderzusage gilt. Angezahlt und eingebaut wird erst nach der Zusage.

Wer stellt den Antrag?

Unser Partner FörderHeld reicht beim BAFA ein und begleitet Sie bis zur Auszahlung. Eingebunden sein muss ein Energieeffizienz-Experte, das verlangt das BAFA.

Kann ich als Mieter eine Förderung bekommen?

Ja, wenn der Eigentümer einverstanden ist.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bescheid?

36 Monate für die Umsetzung. Der Bescheid selbst kommt in der Regel nach drei bis vier Wochen.